Ich habe bei Suzuki angefragt, ob sie mir eine Garantie geben, dass E10 bei meinem Auto keine Schäden verursacht. Dies war die Antwort:
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Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail. Hierzu informieren wir Sie wie folgt:
Alle Suzuki Pkw-Modelle wurden im Zeitraum 1988-1992 so umgestellt, dass sie mit 10%iger Ethanol-Kraftstoffbeimengung zurechtkommen. Wir haben von der Zentrale keine weitere Stellungnahme, so dass wir uns auf das beziehen, was in jeder Bedienungsanleitung zu unseren Fahrzeugen steht.
Wir sehen daher für alle aktuellen Suzuki Pkw-Modelle E10 unproblematisch. Für alte Modelle aus der Zeit vor dem oben genannten Zeitraum kann weiterhin die Bestandsschutzsorte mit bis zu 5% Ethanolanteil getankt werden. Zapfsäulen mit E10 werden eindeutig gekennzeichnet.
Unser Haus empfiehlt aus heutiger Sicht zunächst den fortgesetzten Betrieb mit Super (E5) bis alle Bedenken geklärt sind, da für den großflächigen Dauerbetrieb mit höherwertigen Mischkraftstoffen, wie beispielsweise E10, in Europa noch keine Erfahrungswerte vorliegen.
Wir hoffen auch mit vorstehenden Informationen behilflich zu sein und wünschen Ihnen eine gute Fahrt!
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Also in meinen Ignis kommt kein E10, und wenn sich die Damen und Herren Politiker auf den Kopf stellen. :augenroll: