Kläre du mal lieber ab, was denn "offene" Filter sind und was nicht.... Dann kannste große reden schwingen... Ebenso wann aus 'ner normalen § 19 'ne § 21 Abnahme wird... Nicht alles was keine abe hat wird automatisch zur einzelabnahme... "dazwischen" gibt es noch sogenannte teilegutachten... Wenn die "randbedingungen" für dieses teilegutachten erfüllt sind, ist es eine §19 Abnahme, die nicht unbedingt in den fahrzeugschein eingetragen werden muss, diese Abnahme muss lediglich auf Verlangen vorzeigbar sein... Kann also ggf. Im handschuhfach aufbewahrt werden
Bmc ist jedem dekra oder Tüv Prüfer eher ein Begriff als simota... Für die Bmc carbon airbox gibt's auf jeden Fall Vergleichsgutachten von offiziellen prüfeinrichtungen und keine "eintragungen" die ein Prüfer als Vergleich nehmen soll...
Fakt ist: Bmc gibt es in Deutschland mit 'nem echten teilegutachten... Was ist bei simota dabei? Nix... Ebenso haben viele Probleme gehabt bei der Abnahme...
Warum sollte man sich denn extra ein neuen Filter kaufen, wenn man den "alten" auch eingetragen bekommt?
Wer soll denn bitte "chef" sein?
temardo ist hier im Forum der Chef, und oh Wunder, er ist auch ein amtlich anerkannter sachverständiger