falsch gedacht :d_zwinker: die dürfen dir die weiterfahrt untersagen und \'ne prüfung durch einen amtlichen sachverständigen anordnen.. und wenn der verdacht besteht, das du die straftat (ja... xenon fällt unter straftat... meisst sogar mit anzeige durch die staatsanwaltschaft) \"vertuschen\" willst (in dem falle des hid kit gegen \'ne normale glühlampe tauschen) können die dein auto auch sicherstellen zur beweissicherung... und denn hamse dich....
meisst kommt es aber nicht dazu, meisst erkennen die das schon vor ort, ob des zulässig ist oder nicht... in letzter zeit werden die beamten regelrecht darauf geschult....
xenon hat nunmal beim einschalten \'nen charackteristisches verhalten (erst aufblitzen und denne steigt die ausleuchtung mit zunehmender brennertemp.) und das erkennt jeder beamte der min. bis 3 zählen kann...
desweiteren erkennt man auch sofort, ob eine hochdruckscheinwerferreinigungsanlage verbaut ist oder nicht (im einfachsten falle: man betätigt einfach mal selbige)
ich will hier keinem was madig machen oder so (fahre ja selber mit \'m bi xenon im baleno durch die gegend) aber spielt die ganze sache net so runter... es ist fakt, das man sich mit so\'ner aktion strafbar macht (versicherungsschutz erloschen) und das ganze nicht auf die leichte schulter genommen werden sollte... die netten herren in grün/weiss (mittlerweile zum großteil blau/silber) sind bei weitem nichtmehr so blauäugig wie se mal waren und sind speziell auf solche eindeutigen umbauten geschult.
die üblichen strafen bei sowas belaufen sich auf min. 2x 25€strafe (vor ort zu entrichten bei \'nem seeeeeeeeehr kulanten beamten) vorgesehen sind bei sowas min. 90€und 4 punkte inkl. der darauf folgenden strafanzeige... die abschleppkosten (falls es zur sicherstellung kommt) und die kosten für den amtlichen prüfer kommen dabei auch noch hinzu....
wie gesagt.. ich will des keinem madig machen, nur sollte man des ganze nich runter spielen.... jeder sollte wissen was er macht und ob er bereit ist, das risiko einzugehen