Stimmt aber man kann auch in einer Meisterwerkstatt die Arbeiten machen lassen ,das steht auch so im Gesetzt ,und im Garantie Fall muss Suzuki zahlen .Nur es macht keiner und legt sich mit der Werkstatt an . BZW mit Suzuki Deutschland
Ich glaube, da wird wieder Garantie und gesetzliche Gewähreistung verwechselt.
Ein Hersteller kann die Garantie sehr wohl an Vertragswerkstätten koppeln.
Ich weiß allerdings nicht, ob das Suzuki im Kleingedruckten macht!
Die gesetzliche Gewähreistung ist davon nicht betroffen.
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung!
Und knapp 20 Euro für einen Leihwagen inkinklusive Kraftstoff sind ok. Der Händler hat auch Kosten für das Auto.