Beiträge von arne

    Meine Unterlagen hier am PC reichen leider nur bis zum neueren Swift (EA/MA) zurück, bei dem ist as Hersteller der Einspritzanlage(-nelektrik) Denso genannt, für andere Modelle aus Japan-Produktion gibt´s dann bei Suzuki noch Systeme von Hitachi und Mitsubishi, in wie weit das dann allerdings alles wiederum Bosch-Lizenzfertigungen sind ... ! ?(
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    Grußsz, @rne

    Schöne Diskussion! :D

    "Welcome" auch von mir!

    Swift 1.3 ist schon schön, aber wie geschrieben in jüngeren Jahren hald etwas rar geworden, mir persönlitsch wäre dann noch ABS wichtiger als Airbag, aber man kann ja nicht alles haben! 2 Airbags hätte dann zwar der auch schon erwähnte Baleno, aber auch ´ne höhere Versicherungseinstufung und mehr gewicht zu schleppen bei auch nicht mehr Hubraum, der Swift 1.3 ist da schon amüsanter! ;)

    Viel Glück bei der Fahrzeugsuche!

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    Grußsz, @rne

    Vollverzinkt ist der Daihatsu bestimmt nicht, bestenfalls (was andere genau so machen bzw. gemacht haben) kommen an besonders gefährdeten Stellen (Schweller usw.) verzinkte Bleche zum Einsatz. Mein ´91 Nissan Primera ist BTW auch noch nicht durch, bis auf Rostansatz an der für dieses Modell üblichen Stelle am Radlauf hinten, im Kundendienst haben wir auch noch ´ne Hand voll alter Altos und Swift MK 1 aus den 80ern die noch nicht durch sind, von daher kann ich solche Pauschalaussagen nicht unterschreiben! Opel Corsa B rosten z. B. auch kaum, Astra F, Vectra und Corsa A dagegen schon und Rostprobleme bei recht jungen Fahrzeugen sind heute leider auch wieder nichts ungewöhnliches, z. B. durchgerostete Türen bei Mercedes und Nissan bei kaum drei Jahre alten Fahrzeugen!
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    Grußsz, @rne

    Jetzt, wo Du´s schreibst! :D

    Aber das kann man gar nicht oft genug schreiben da die Versicherungen derzeit alles andere als fair mit den Anspruchstellern umgehen bzw. teilweise sogar schlicht mit der Unwahrheit operieren!

    Pikanter Aspekt bei der 130-%-Klausel BTW, wir hatten gerade so ´nen Fall: Betragen die Reparaturkosten lt. Gutachten MEHR als 130 % des Wiederbeschaffungswerts ist die ganze Geschichte hinfällig und nix von wegen "die Differenz pack´ ich selber drauf", dann bleibt´s bei der Wiederbeschaffungswert-Abrechnung, also 100 %! 8o

    Aber beide Schäden für sich betrachtet (es ist ja unerheblich dass sie nur 4 Stunden auseinanderlagen wären es 4 Wochen gewesen würde da ohnehin keiner drüber diskutieren), da ja wahrscheinlich sowieso zwei verschiedene Versicherungen zahlungspflichtig sind, muß man das ja evtl. gar nicht so hoch aufhängen, denn jeder der Einzelschäden für sich wird ja wahrscheinlich innerhalb der 130%-%-Grenze sein, wenn nicht sogar unterhalb des Wiederbeschaffungswertes! ;)
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    Grußsz, @rne

    @kebs: Sorry, aber Du beschwerst Dich ernsthaft darüber dass ein 12 Jahre alter Swift durch ist? Merkst Du eigentlich noch die Einschläge? ;) Was soll der Händler denn außerdem Deiner Meinung nach machen, jedes Jahr den Unterbodenschutz abkratzen? So eine "Karosseriekontrolle" beschänkt sich bei allen Herstellern auf ´ne simple Sichtkontrolle, mehr ist schon mal alleine aus zeitlichen Gründen nicht drin bzw. manche Hersteller (z. B. Nissan) haben das inzwischen schon fertiggebracht die Karosseriekontrolle von der eigentlichen Inspektionsrichtzeitz zu trennen, sprich du müßtest es dem Kunden strenggenommen separat berechnen (was meinst Du was das bei ´nem Auto jenseits aller Durchrostungsgarantien für Diskussionen mit den Kunden gäbe?) bzw. anbieten und "verkaufen"! Und Hohlraumschutz: Wer sagt Dir denn dass da keiner war, der wird mit den Jahren schließlich weniger und ist irgendwann eben ganz weg! ;)
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    Grußsz, @rne

    Mooomentmal, bevor´s quer geht:

    Bei Auszahlung lt. Gutachten wird KEINE MEHRWWERTSTEUER ausgezahlt, die "verlierst" Du also dabei!

    Dummerweise ist das bei ´nem Ersatzkauf ohne ausweisbare Mehrwertsteuer genau so, Du könntest Dir also nur was im Gegewert der Wiederbeschaffungssumme abzüglich MwSt. kaufen oder zahlst drauf! Ungerecht, aber derzeit leider die Rechtslage!

    Wenn Du reparieren läßt gibt es die sogenannte 130-%-Klausel, hätte den Vorteil dass Du Dein Dir bekanntes Auto behälst und auch nix an Kohle verlierst, im Gegenteil, sogar noch ´nen Schnitt machtst in Relation! Dabei ist allerdings zu beachten: Betragen die geschätzten Reparaturkosten MEHR als 130 % ist die ganze Geschichte hinfällig! Also nach Möglichkeit beim Gutachter (den selbstverständlich Du Dir aussuchst bzw. Deine Werkstatt Dir empfehlt und Du nicht den nimmst den die zahlungspflichtige Versicherung empfiehlt, KLARO, denn Du hast freie Gutachterwahl. alles andere ist gelogen! ;) ) darauf drängen dass die Reparaturkosten nicht über 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegen! Da hat normalerweise auch niemand Probleme mit wenn es nicht gerade astronomisch weit auseinader liegt und die Werkstatt sollte gegen einen schönen Unfallreparaturauftrag auch nix einzuwenden haben! Des weiteren ist in diesem Zusammenhang zu beachten dass es sich um ZWEI Unfallschäden handelt, und nicht um einen, die also, was die evtl. Anwendung der 130-%-Klausel angeht, durchaus separat zu betrachten sind! Von daher sollten bei einigermaßen geschickter Formulierung des Gutachters (müßten dann m. E. sogar zwei Gutachten werden!) und der Repraturwerkstat auch keine Probleme was die Zahlungszusage der Versicherung(en) angeht entstehen!

    Und so wie die Bilder aussehen würd´ ich den Reparieren lassen, so was gutes bekommst Du für die Kohle bestimmt nicht wieder und die Schäden sind ja relativ "glatt" und müßten gut zu reparieren sein!
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    Grußsz, @rne

    "Ein Auto das nicht fährt, das ist sein Geld nicht wert"! Passt oft gut bei der deutschen Fraktion, wenn deren fortschrittliche Automobile mal wieder den Dienst verweigern! :D

    Noch mal gaaaaanz tief in der braunenn Kiste gekramt war der Firmengründer von VW Österreicher und im Lastenheft stand: "Einfache Technik, muß vom Volksgenossen selbst zu warten und zu reparieren sein", das ist ja in mancherlei Hinsicht bis heute so geblieben - Tradition verpflichtet! :D
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    Grußsz, @rne

    Wenn der Händler selbst bzw. einer seiner Mitarbeiter Dir in seinen Räumen das Fahrzeug verkauft dann ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Hinfällig, denn einen zwingenden wirtschaftlichen Grund für solches Handeln gibt es durch die Möglichkeit der Differenzbesteuerung bei gebrauchten Fahrzeugen nicht, von daher würde ein Gericht das im Zwweifelsfall sehr wahrscheinlich auch als das werten was es ist: Den Versuch die Sachmangelhaftung zu umgehen, Ergebnis siehe oben! ;)
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    Grußsz, @rne

    Ist doch gut, geht´s endlich mal ordentlich voran! :))

    Ernst on: Ja, geknickt, gequetscht, aufgespleißt. Guck mal ob der richtig verlegt und eingehakt ist, wenn er mechnisch beschädigt ist hilft aber abschließend wirklich nur ´n kpl. neuer (oder gebrauchter) Gaszug!
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    Grußsz, @rne

    Zitat


    Original von -[SkyRaVeR]-:
    die us version gibts (zumindest von optischen her) auch schon bei uns: liana special, mit rundum spoilersatz und den verchromten alufelgen.

    Was Du nicht sagst, hab´ zwei davon auf´m Hof stehen! ;D Ist BTW mehr so 1:1 an die aktuelle Japan-Version angelehnt denn ein Abklatsch vom US-Aerio, und die Klimaautomatik ist allererste Sahne, die gerne in mehr Modellen! 8)
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    Grußsz, @rne

    Doch dass muß so sein, für ´nen überlangen 5. Gang ist der Wagen zu schwer und der Motor zu schwach, solche "Experimente" hatten wir bei Nissan genug, und das ist nur nervig weil der Durchzug abhanden kommt und auf den Verbrauch wirkt sich´s auch eher negativ aus. Wenn ist beim Liana IMHO eher die Geräuschdämmung diskutierbar, über 100 wirds schon arg laut, das geht heute besser, teilweise sogar in der eigenen Modellpalette! Aber andererseits sind die Suzukis dafür acuh nicht so schwer (und träge) wie andere, zum Vergleich: Liana 1.6 5T 1.225 kg, Nissan Almera 1.5 5T 1.280 kg, Nissan Almera Tino 1.8 1.420 kg!

    Und lekkerer als der schon relativ betagte J20-Motor im Aerio/Liana wäre sicher der jetzt in Japan neu auf dem Markt gekommene M18, dort mit 125 PS, nach ECE-Norm vielleicht 2 - 3 PS weniger, aber angesichts der diesel-Pkäne von Suzuki ist leider kaum damit zu rechnen dass der hier ins Angebot kommt!

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    Grußsz, @rne

    elMicha: ESP?? ;D Nö, EPS, electronic power steering, el. Servolenkung! ;)

    dje: Wohl beantwortet, Normal reicht völlig! Paradoxerweise kommt der selbe Motor (G13BB) mit nomiell sogar noch ein paar PS mehr (80) im Jimny Cabrio dann wieder mit Normal aus, die Wege des Herrn ... ! ;)

    @amiga: Ja normal reicht, der G13BB im Wagon R+ und der G13BA im Swift GTI sind/waren die einzigen GA-Motoren die Super brauchen!

    @Hutfahrer: Hm, ich dachte immer der Pride wäre an der Euro-3-Hürde gescheitert, wieder was gelernt! ;) heute ist BTW Euro 3 Mindestvoraussetzung für die Neuzulassung, und was die Abgasnormen angeht war und ist Suzuki da IMHO auf dem laufenden, derzeit haben alle neuen Benziner z. B. die D4 bzw. Euro 4, auch die Automatik, das ist alles andere als Selbstverständlich! Die Koreaner allgemein haben in den letzten Jahren gewaltige Qualitätssprunge gemacht! Allerdings sind mir gerade von dem Pride Kombi ein paar nette Horrorstorys bekannt, der Karosserie hatte das Verlängern offenbar nicht so gut bekommen! 8o Aber die Japaner hatten ein paar Jahre bzw. Jahrzehnte vorher ja auch so ihre Probs ab und an! ;)
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    Grußsz, @rne