Lies mal dein Bordbuch
Suzuki-Garantiebestimmungen:
1. Fahrzeuggarantie
1.4 Dem Käufer stehen Ansprüche aus der Garantie...nur unter folgenden Voraussetzungen zu, die kumulativ gegeben sein müssen:
...
...
e) Das Fahrzeug darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SUZUKI verändert wurden sein;

..aber ich hab auch nicht mit Suzuki hin und her getextet 
Und solange es von Tüv/Dekra abgenommen wird, würde ich mir erstmal weniger Gedanken machen. Bisher fahren ihmo schon gut 100 Swifts damit rum und ich hab noch von keinem gehört das der Motor kaputt ging oder dergleichen.
Solltest du aber einen Motorschaden haben, bei dem "eindeutig" nachgewiesen wird, das der Motor zu mager lief, also auf Grund des Simota zuviel Luft bekam..siehts mit der Garantie wohl schlecht aus.