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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg hat eine Reihe von Personen angezeigt, die in Online-Auktionen bei Ebay anbieten, gegen Bezahlung Punkte und Fahrverbote zu übernehmen. Es sei Strafanzeige gegen 55 Anbieter gestellt worden, sagte ein KBA-Sprecher der Netzeitung. Die Staatsanwaltschaft werde nun über das Auktionshaus die Personen hinter den Ebay-Pseudonymen ermitteln und sie gegebenenfalls verfolgen.
Am Dienstagmorgen waren bei Ebay in einer Übersicht noch gut ein Dutzend Angebote dieser Art zu finden. «Ich übernehme für Sie Ihre Punkte (max 6 Punkte) und auch Fahrverbote in Flensburg. Pro Punkt kostet das 150 Euro», wirbt etwa «tuschel100», der von der Ebay-Community bislang fast nur positive Bewertungen bekommen hat. Er ist ja auch relativ preiswert: «klamotten-pit» etwa verlangt gleich 220 Euro je Punkt.
Ein Monat Führerschein weg für 1000 Euro
«Tuschel100» bietet auch gleich das bezahlte Aussitzen von Fahrverboten an: Ein Monat kostet 1000 Euro, zwei Monate 2500 Euro, drei Monate 4300 Euro. «Chicita69» ist dafür auch zu haben - sogar schon für 700 Euro bei einem Monat ohne Führerschein.
Das Vorgehen ist immer gleich: Interessenten sollen sich per e-Mail melden, Bußgeld plus Prämie auf das Konto des Anbieters überweisen und dann den Anhörungsbogen für ihren Verkehrsverstoß an ihn schicken. «Tuschel100» und Co. versprechen, dann brav ihren eigenen Namen dort einzutragen, das Bußgeld zu überweisen und falls nötig auch den Führerschein abzugeben.
Mehrere andere Angebote dieser Art werden zwar bei den Suchergebnissen angezeigt, erweisen sich beim Aufrufen aber als «ungültiger Artikel». Entweder, erklärt Ebay dem enttäuschten Klicker, habe das Angebot noch nicht begonnen, oder der Artikel sei «abgelaufen und nicht mehr verfügbar». Weil die Punkte-Händler mit solchen Löschungen rechnen, weisen sie - solange sie noch können - Interessenten darauf hin, sich doch bitte schnell bei der ebenfalls angegebenen privaten E-Mail-Adresse zu melden.
«Der Versuch ist strafbar»
Für das Kraftfahrtbundesamt sind solche Geschäfte weder Spaß noch legitimes Geschäft, sondern schlicht illegal: Punkte-Käufer und -Verkäufer begingen eine «gemeinschaftliche mittelbare Falschbeurkundung», wenn sie unwahre Erklärungen gegenüber Bußgeldstellen abgeben, heißt es dort. Auch der Versuch, mahnt Paragraf 271 des Strafgesetzbuches, ist strafbar. Es droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
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... ciao larsü 
Swift GTi - so fährt man(n) heute ! 