Hallo Leute.
Zu den Klarglas-Rückleuchten habe ich eine neue Info.
Ich habe mit unserem TÜV-Nord Dipl.Ing. gesprochen (ICH ARBEITE JA BEI SUZUKI).
Er würde mir die Klarglas-Rückleuchten eintragen auch ohne E-Prüfzeichen. Es gibt beim TÜV ein gutachten welches sich wie folgt nennt ( In Etwa Gutachten ). Soll bei Rückleuchten nicht schwierig sein.
Hierbei enspricht die Funktion und die Leuchtstärke der Rückleuchte in etwa der des Originals. Wichtig ist nur das die Leuchtmittel zugelassen sind. (Also Osram / Philips etc.)
Nun hätte ich aber noch eine Frage. Wer weiß ob die Domstrebe von OPM für den Baleno 1.6 16V auch in meinen 1.8 GTX passt? Das es für den 1.8 GTX kein Gutachten gibt ist egal, das bekomme ich schon eingetragen, nur ich befürchte das es mit der Ansaugbrücke nicht passt. ![]()
MfG Jochen
P.S. hey Joe, bekomme ich das Video noch mal? Wäre nett.