gute Frage ?)
auf alle Fälle nich draußen stehen,is mir viel zu kalt :erschreck:
gute Frage ?)
auf alle Fälle nich draußen stehen,is mir viel zu kalt :erschreck:
nich traurig sein Kathi :biggrin:
mir müssen den Tag ja auch teuer bezahlen :keule:
da sag ich nur dumm gelaufen und selber schuld :d_pfeid:
wer sein Führerschein unbedingt los werden will :keule:
jetzt hat´s geklingelt :biggrin: ,naja hoff mer mal das dir das nich wieder passiert
naja vielleicht sehn mir uns in Gera,weiß es noch nicht genau,da kömmer bissel labern und so ![]()
bis dahin :super:
was isn da passiert,sieht nen bissel komisch aus ?)
falsch geparkt,Kreisverkehr,kapier ich immer noch nich ?)
:laugh: :laugh:
bis dahin is ja noch viel zeit,glaube du mußt noch mal nächstes Jahr schreiben,mein Gedächtnis behält das nämlich net :laugh:
aber schlecht klingt das nich :super:
AN ALLE MITARBEITER!!!
Anhang zur Arbeitsordnung und zum Tarifvertrag:
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
1.KRANKHEITSFALL
Krankheit ist keine Entschuldigung.Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis.Wenn Sie in der Lage waren,den Arzt aufzusuchen,hätten Sie ja auch zur Arbeit kommen können.
2.TODESFALL IN DER FAMILIE
Wird prinzipiell nicht entschuldigt.Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Maßnahmen vorbereiten.Wenn Sie die Beerdigung auf einen Montag oder Mittwoch am späten Nachmittag legen,geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei,vorausgesetzt,Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
3.EIGENER TODESFALL
Hier dürfen Sie mit underem Verständnis rechnen wenn:
a)Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren,damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen und einarbeiten können.
b)Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen,damit eine entsprechende Umbesetzung vornehmen können.
c)Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen,daß Sie verstorben sind.Liegen beide Unterschriften nicht vor,werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
4.OPERATION
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt.Wir haben Sie schließlich so eingestellt,wie Sie sind.Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt eindeutig gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
5.SILBER-ODER GOLDENE HOCHZEIT
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden.Wenn Sie 25- oder gar 50 Jahre ununterbrochen mit dem gleichen Menschen verheiratet sind,können Sie ruhig froh sein,wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
6.GEBURTSTAG
Daß Sie geboren wurden,ist ja sicher nicht Ihr Verdienst.Darum sehen wir keine Veranlassung,Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
7.GEBURT EINES KINDES
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen.=schließlich hatten Sie ja schon Ihren Spaß.
IHRE TARIFKOMMISION
:laugh: :laugh:
Schließe mich Cuddletoy an *grien*
das wird ein Spaß :biggrin:
einseifen und schneeballschlacht :teufel:
wen wohl als ersten einseifen :d_pfeid:
kalt kalt kalt und regen regen regen
Nachmittags sieht es aus als sei es schon abends :keule:
Ja,wo ich meine Alus mir gekauft habe,ne Woche später haben de Kappen gefehlt :heul: und durfte mir dann neue holen :keule:
is schon ne weile her :d_pfeid: aber trotzdem Schei.... äh Mist sowas
@ Moppel
brauchst dich doch nicht zu entschuldigen,ich glaube wenn ich sage das Baby erst mal vor geht,stimmen mir alle zu ![]()
ist ja nich das letzte Treffen :biggrin:
also bis denne :super:
die letzten :bett: