wieso denn anwalt ?
erstmal widerspruch einlegen, dann wird der fall nochmal angeguckt und man bekommt als beweis eine aufnahme.
und dann kann man weitersehen.
anwalt brauch man erst wenns vors gericht geht... und dazu muss man glaub ich 3mal widersprechen erst dann gehts vor nen richter.
die sind erstmal in der beweispflicht dir zu beweisen das sie euer auto identifizieren konnten.
dann gehts daran, wer ist gefahren.
wenn es euer auto ist aber keiner von euch wars, dann wird es wohl jemand gestohlen haben und damit zu schnell gewesen sein, das auto dann aber wieder auf dieselbe stelle gestellt haben und keine spuren hinterlassen haben.....:P