Ja gut, alles nachvollziehbar, aber ich sag 'mal, dass ich mir irgendwelche Highcarbonkeramikplatinbremsbeläge mit besetzten Diamanten, damit das ganze gut aussieht, die keine Straßenzulassung haben, auf meinen Ofen drauf knalle, kann der TÜV das ganze nur anhand des Namens, der auf der Trägerplatte steht, erschließen, oder machen die ein Festigkeitsgutachten o.ä.?
Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass eine Straßenzulassung von Bremsbelägen so einfach für Prüfer ersichtlich ist...