Beiträge von djspacy

    mahlzeit

    es hängt davon ab das wir noch nicht ganz schlüssig sind welchen platz wir bekommen... wittenberg gefällt ja nun den meisten wie ich mit bekommen habe nicht so... in bergwitz die wiese ist momentan herrenlos und um gleich hier die komentare zu ersticken dann können wir sie ja nehmen, nein können wir nicht einfach so!
    wir wollen das alle zufrieden sind und bemühen uns um einen platz der so ziehmlich allen zusagt... natürlich kann man nicht auf alle rücksicht nehmen aber es sollten doch alle mehr oder weniger zu frieden sein!

    wenn wir nicht bald die platzfrage klären können werden wir uns für den wittenbergplatz entscheiden... schließlich muss ja auch alles noch vorbereitet werden mit anmeldung und anmietung

    hier sind wir natürlich auf vorschläge weiterhin angewiesen gerade auch von usern aus der region die sich auch gerne über mich mit matze in kontakt setzen können...

    ich geh davon aus es wird stattfinden und es wird regnen *lach* |scherz|

    in diesem sinne

    ~spacy~

    hi du hast recht es sprengt den rahmen...
    matze versucht jetzt noch dan platz wo das erste marina camp war... bergwitz sieht schlecht aus weil der betreiber nicht mehr dort ist und wir nicht wissen wem die wiese jetzt gehört... um duschen machen wir uns die wenigsten sorgen da in den letzten jahren nur 12 und 10 mann duschen waren
    in diesem sinne

    ~spacy~

    beim kumpel ist der querträger auch durch haben wir durch zufall mitbekommen als der schraubendreher runter gefallen ist und da nen stück vom träger weg war... viel glück und spaß beim aufbau!!!

    aber warum kaufst dir nicht eine etwas bessere grundlage zum herrischten?

    gruß ~spacy~


    wieso kann nicht mal einer in der STVZO nachlesen dann müssen wir nicht immer solche mutmaßungen lesen, zählen wird alleine das was im gesetz steht!
    hab de nen bekannten der ist bei der bereitschaftspolizei in der abteilung getunete fahrzeuge und er hat die STVO und die STVZO immer mit weil das zählt und nicht was mal eine gut bekannter tüver oder einer aus der werkstadt sagt...!

    Temardo müsste eigendlich wissen was zählt und was nicht er ist doch beim tüv wenn ich mich nicht irre! er sollte wissen was abnahmefähig ist in der sache und was nicht!

    dose ist immer scheiße!!! außer du nimmst bei der hälfte der dose ne neue damit der druck nicht nach lässt ansonsten bekommst ganz einfach orangenhaut!
    preis für den spoiler sollten maximal 100€ sein beim lacker... allerdings musst du den schnitt bei dir in der gegend wissen
    gruß ~spacy~

    Philix
    du wirst sogar bei einem falsch park ticket gefragt ob du das auto dahin gestellt hast... ein beispiel nach dem was ich so gefunden habe wenn du 20mal zu schnell fährst aber immer unter 21km/h und dein auto läuft auf deine mutter, sie bezahlt immer ohne dich anzugeben kann es wie unten aufgeführt dazu kommen das von der behörde eine überprüfung ob deine mutter fähig ist ein fahrzeug ordnungsgemäß zu führen angeordnet werden obwohl sie vielleicht nicht einmal falsch geparkt oder zu schnell gefahren ist! desswegen steht auf allen schreiben auf der rückseite das du angaben machen kannst und auch eine aufforderung wenn du nicht gafahren bist den zu nennen der dein fahrzeug geführt hat... also bei mir stand es immer bei allem drauf außer als ich ne verwarnung bekommen hatte weil ich über den tüv war im sommer das ging an den halter also an mich ohne frage!

    Aus dem Bußgeldkatalog 2008


    verstöße in der probezeit:

    Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
    wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
    In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

    A-Verstöße sind:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

    B-Verstöße sind:
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

    Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

    Beim ersten Mal
    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
    Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
    Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
    Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
    Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
    Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
    aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
    lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
    Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
    Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
    Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

    Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
    Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.
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    verstöße außerhalb der probezeit:


    da finde ich nur das es bei einer häufung von auffälligkeiten angeordnet werden kann! zum beispiel vermehrte Parkzettel oder unter 21km/h zu viel blitzer sammeln!


    Was bei vieviel punkten passiert:

    8 Punkte
    Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung,
    die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert
    und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.

    14 Punkte
    Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht,
    erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.

    Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.
    Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.

    18 Punkte
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
    Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich
    einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.

    Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
    Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.


    punkte verteilung:


    Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
    (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
    Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    ich denke jetzt ist soweit alles klar nachlesen könnt ihr alles noch auf http://www.bussgeldkataloge.de/ !!!
    ich denke das sollte reichen

    in diesem sinne

    ~spacy~

    Zitat


    Original von Baleno_1.3:


    Also ich hab mich da schonmal erkundigt. Ich hab herausgefunden das bis 20km/h nur ein Verwarngeld erteilt wird daher: es wird nirgends gespeichert wie oft du 10 km/h oder so zu schnell warst...


    wie gesagt ich glaube schon das alles gespeichert wird... auch wenn dir erzählt wird das es nicht so ist wie sonst können die bei der musterrung wissen das ich 2003 im sommer 18km/h zu schnell gefahren bin... ich glaube schon das es irgendwo steht... oder woher bitte gibt es die anzeigen an leute die pro jahr zu viele falschparkerzettel haben woher sollten die das dann alles haben... wie gesagt ich glaube es wird alles gespeichert wir wissen es nur nicht genau... beim kumpel in der ackte zum beispiel stehen sachen drinne die er mit 1 gemacht hat und da gab es keine punkte er ist mittlerweile 25
    was die sagen und machen ist ein himmel weiter unterschied denke ich
    in diesem sinne

    ~spacy~