Hubert, das mit der Lauffläche ist Schnee von Vorgestern!
Der gesamte! Reifen muss abgedeckt sein, nicht nur die Lauffläche, also auch die Flanke!
Ja das stimmt habe auch im Internet gesucht und auch gefunden das du recht hast.
Habe auch dieses gefunden ,da sieht man doch das es doch noch im ermessen von manchen TÜV Prüfern liegt
Die im Bereich von 15 cm oberhalb der Reifenmitte befindliche Lauffläche des Reifens muss abgedeckt sein. Das ist die deutsche Richtlinie, die für Fahrzeuge bis Baujahr 1999 gilt.. Bei neueren Fahrzeugen soll die Europa-Richtlinie angewendet werden - nach der darf gar nichts überstehen - auch nicht das Felgenhorn.
Nachdem innerhalb Deutschlands in allen Lebensbereichen - vom Schulsystem bis zur KFZ-Zulassung - in einzelnen Regionen völlig unterschiedliche Regeln gelten, ist schon klar, wie weit wir in der Praxis von einheitlichen Regelungen innerhalb Europas weg sind. Deshalb spielt die EU-Richtlinie im Zusammenhang mit überstehenden Rädern natürlich noch keine Rolle in Deutschland. Da verfährt nach wie vor jeder TÜV-Prüfer so, wie er es für richtig hält. Bei Tausenden von neueren Autos sind Räder eingetragen, die überstehen...
Also - einfach mit dem TÜV abklären oder bei einer Firma, die sich auf TÜV spezialisiert hat eintragen lassen.
Möchte ein Gewindefahrwerk einbauen, da muss ich bestimmt wieder etwas schmaler werden .
Das gehört nicht ganz zu die diesen Thread aber suche ein Gewindefahrwerk für "Senioren" das nicht so knüppelhart ist.
Habe im Forum schon alles gelesen aber nicht so richtig fündig geworden,weil jeder es anders sieht was hart und weich ist.
Zum Gewindefahrwerk gerne via PN.