Beiträge von Philix

    Für den Beitrag in deinem 2. Link muss man bezahlen... *grml*

    Aber was der ADAC schreib klint schon recht übel, ich werde wohl auf Super Plus umsteigen müssen, das ist das einzige was wohl E5 bleibt.

    Den Thread könnte man doch mal ins allgemeine Board verschieben, da das für alle interessant ist, nicht nur für Ignis Fahrer.

    Gruß Philix

    Ich sehe das größere Problem darin, dass das Ethanol wohl unbeschichtetes Aluminium und einige Alu-Legierungen schädigt. da mach ich mir beim GTi Motor echte Sorgen.
    Weis jemand was drüber? Stimmt das mit dem Alu?

    Gruß Philix


    NEIN!!!

    Momo und Victor passt definitiv NICHT!!! Hier ein altes Bild von meinem Victor Top Driver rausgesucht und zum Vergleich ein Momo Gadiator. Wie soll das passen Mani???

    Momo, Raid und Jamex haben meines Wissens nach einen 6-fach Lochkreis für das Verschrauben des Lenkrades auf der Nabe.

    Victor hat definitiv einen 5-fach Lochkreis.

    Von daher ist das nicht kombinierbar, die Victor Nabe kostet allerdings ja nicht die Welt, so um die 40 €.

    Gruß Philix

    Zitat


    Original von nudi1492:
    was ist da jetzt ungenau wenn es um ccm bei einer Einspritzdüse geht ???


    Wie fiel spritzen die original düsen ein???????


    Na das schon eher...

    Aber die einzige Variable in der Einspritzung ist die Zeit. Der Benzindruck ist konsant und dieVentile machen nur voll auf oder zu.

    Daher ist die Einspritzmenge unterschiedlich. Siehe Jimbos Antwort.

    Gruß Philix

    dodo
    Für mich zählt das Fahrverhalten mehr, als die Optik. Das Gewinde ist zwar prima, um den Kompromiss zwischen "noch fahrbar auf der Straße ohne bremsen zu müssen" und dem tiefsten Schwerpunkt zu finden.
    Aber das wichtigere ist das Setup der Zug- und Druckstufe. Zumal mein Auto am Heck extrem leicht ist. Also ist eine Verstellung Pflicht, selbst wenn die ohne den Anschein erwecken, die sind sau hart, also gut...

    @Swiftoholic
    Danke, du verstehst mich ein Wenig! ;)


    Also kann man das im Vorfeld abklären mit der Härteverstellung? Und wenn ja, stufenlos oder stufenweise.

    Gruß Philix

    Zitat


    Original von daJimbo:
    Davon würde ich mal ausgehen...

    Falls was zusammen kommt ,was ich ja bezweifel, wird konkretisiert. solang kein intresse da is hat des eh kein sinn....


    Naja, das Interesse würde eben nur unter der Vorrausetzung der Härtenverstellung bestehen. Von daher wäre es hier schon angebracht es im Vorfeld zu wissen.

    Gruß Philix

    Nein! Die serienmäßigen Laufschienen würden ja ohne Konsole an den Fahrzeugboden passen. Aber sie passen nicht an den Schalensitz.

    Deshalb hat der Schalensitz eigene Laufschienen, da diese aber nicht an den Fahrzeugboden passen gibt es diesen Adapter, der sich Konsole nennt.

    Die Seriensitze haben nur Laufschienen, die direkt an die Befestigungspunkte am Fahrzeugboden und an die Sitze geschraubt werden.
    Die für die Sportsitze benötigten Laufschienen haben andere Anschraubpunkte am Sitz, somit kannst du die Orginalen nicht verwenden. Und diese Laufschienen für die Sportsitze haben ein genormtens Maß. Um die Sitze in möglichst viele Autos schrauben zu können gibt es für viele Autos die Sitzkonsolen, welche dann das Verbindungs-/Adaptionsglied zwischen den Laufschienen und den Befestigungspunkten am Fahrzeug darstellt.
    Spezielle Laufschienen für jedes Auto wären aufwändiger und teurer, die Konsolen sind einfache geschweißte Stahlkonstruktionen.

    Ich hoffe das erklärt es dir.

    Gruß Philix

    P.S. hab grad tierisch Ärger mit meinen neuen Wiechers-Sport Sitzkonsolen. Ich hoffe das klärt sich endlich nächste Woche, wei die versprochen haben. *kotz*

    EDIT: Tippfehler entfernt! *g*

    Du kannst auch unten am Tank die Leitung zum Benzinfilter abziehen, da läuft dann fast alles raus. 2-3 l bleiben vielleicht noch drin. da kannste den Tank aber trotzdem gut abnehmen und den Rest drin lassen, dann rostet der nicht so schnell nach langer Standzeit.
    Und die Leitungen musst du zur Demontage sowieso abziehen.

    Gruß Philix

    spy
    the-transporter hat Recht.

    Hier mal ein Auzug aus FZV § 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

    Zitat


    (2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

    Und die Daten werden im Register nach 84 Monaten (7Jahre) gelöscht. Daraus ergibt sich, dass das Fahrzeug erst nach Ablauf dieser Zeit eine Vollabnahme nach StVZO §21 gemacht werden muss.

    Jens
    Sämtliche Eintragungen werden von der Zulassungstelle übernommen, genauso wie bei einer Vollabnahme der Prüfer die Eintragungen übernehmen muss.
    Nur die Zulassungstelle kann bei zweifelhaften Eintragungen eine erneute Überprüfung fordern, aber das wird sie in der Regel nicht. Ist also Alles kein Grund zur Panik.

    Gruß Philix