Beiträge von udi

    Ab und an unterbrochenen DAB-Empfang und/oder gelegentliche "Doppelungen" habe ich auch schon festgestellt. Da das aber auf meinem Weg zur Arbeit regemäßig an derselben Stelle der Straße auftritt, führe ich das jedoch auch auf eine schlechte Abdeckung zurück.

    ...also in der Regel ist der Empfang sehr gut aber es gibt tatsächlich Ecken wo die Sendeabdeckung noch nicht so ist wie wir es gerne hätten.

    Ich habe die automatische Umschaltung DAB>UKW auch abgeschaltet, weil es mehr nervt als Unterbrechungen im Empfang.

    ... habe ich ebenso gemacht.

    Danke für die Erklärung, die mir zumindest einiges erschließt, auch wenn es nicht das war, was ich erwartete, zu erfahren.

    Dennoch kann ich mich mit dem Gedanken schwer anfreunden, dass ich möglicherweise eine Hinterachse haben könnte, die ein Autoleben lang außerhalb der Fertigungstoleranzen ist. (Wozu gibt es solche Toleranzen, wenn sie dann keinen Grund zur dringenden Behebung geben??) :(

    Ich hätte es gut gefunden, wenn du (getreu dem Motto: Wer "A" sagt, sollte auch "B" sagen (...wollen und den Mut dazu haben!)) Details zu dem von dir benannten "Service-Bulletin ... mitsamt Liste der Achsennummern" bekannt gegeben hättest (niemand hat verlangt dieses urheberechtliche Dokument zu scannen und hier einzustellen!).

    Besonders hätte ich mich natürlich gefreut, wenn sich meine Achsennummer dort nicht findet (wo finde ich die als Laie überhaupt?)!

    ... und um "Swift2018" nicht wieder dazu zu bewegen, zu unterstellen, ich hätte eine Aversion gegen meinen "Freundlichen". Er ist wirklich freundlich und ich fahre seit nunmehr 28 Jahren Suzuki, weil ich mit ihm noch mehr zufrieden bin, als mit Suzuki Deutschland! Aber wie schon oben von "wolauda" gesagt: "Ich bin ja in einem Forum um auch Neuigkeiten zu erfahren die nicht gerade in die Firmenpolitik passen" und will mich darüber einfach nur mit anderen freundlich austauschen. :)


    Beste Grüße

    Es handelt sich, wie bei sehr vielen PKW, um Halbstarrachsen (Verbundlenkerachsen), die sich nicht justieren lassen, daher ist ein Kompletttausch unumgänglich.

    Und warum kommt die Erklärung erst jetzt,

    das Thema ist ja schon länger hier!

    Achtung! Ich würde mit dieser Information vorsichtig umgehen, denn gleicher Nutzer schrieb:

    Stellen wir uns mal folgende Szene vor: Irgendein "Insider" schreibt hier im Forum, es wären nur Fronttriebler bis Mitte 2016 betroffen.

    ...

    bis sich drei Jahre später zeigt, dass die Info falsch war ...

    In Indien und Nepal resultieren die vielen Verkehrstoten sicher auch aus der nicht rechtzeitig zur Verfügung stehenden Hilfe. Verletzte in den Bergen und anderen abgelegenen Regionen werden immer noch mit Mulis zu den weit entfernten Krankenstationen gebracht und dort steht dann ärztliche Hilfe nur in Fom einer "Gemeindeschwester" zur Verfügung, Darüber hinaus denke ich, dass es bei einem Busunfall in diesen Ländern vergleichbar viele Verletzte und leider auch Tote zu beklagen sind.

    In Kathmandu konnte ich eine Durchschittsgeschwindigkeit von 9km/h messen, da kommt eher nicht zu tödlichen Unfällen. Auch auf dem Land ist eine Geschwindigkeit von über 30 Km/h schon "unverantwortliche Raserei" und aufgrund der Straßenverältnisse (Mein Bild zeigt eine ganz normale und noch dazu neue fertig gebaute Ortsverbindungsstraße!) auch fast nicht möglich.

    Damit sind wir aber vom Thema abgekommen ;)...

    ... ich wollte damit niemanden anstiften, das Dachzelt während der Fahrt zu nutzen oder den Kleinen mehrfach zu überladen!!!! (Für die Sicherheit der Ladung und der Passagiere ist selbstverständlich der Fahrzeugführer verantwortlich!)

    Meine Intension war es darzustellen, dass zwei oder drei Kilogramm über den laut Bedienungsanleitung 50 (oder 30) Kilogramm das Fahzeug nicht beschädigen.
    (getreu dem Motto: "In der Übertreibung liegt die Anschaulichkeit)

    Was man in den asiatischen Ländern zuweilen sieht, erschreckt selbst den mutigsten Deutschen. Ich habe mich gewundert, dass ich in insgesamt drei Wochen nicht einen Unfall (nicht mal einen lapidaren Auffahrunfall oder Parkplatzrempler) gesehen habe. Bei uns ist alles geregelt und jeder leitet aus einer Regel ein perönliches Recht ab - dort ist keine Regel erkennbar und jeder kommt gleich schnell weiter.

    Die Jungs dort sind alle viel entspannter als die Deutschen Fahrzeugführer und zuvorkommender - und davon kann man lernen!

    Zum Thema Dachlast hier mal noch eine Urlaubsimpression. Ich schätze mal auf eine Belastung von etwa 300kg (4 leichte Personen - von einem ist leider nur das Knie zu sehen - und etwas Zusatzgepäck), das entspricht beim Mahindra bestimmt dem Mehrfachen des in der Anleitung Vorgesehenen. Wir sollten uns also entspannen und die Vorschiften doch nur als Empfehlung sehen! :D

    Leider hatte ich im Falle der dort auch oft vertretenen Alto500 und Alto800 (MarutiSuzuki stellt dort die Taxi-Flotte) bei nicht ganz so verschärfter Beladung die Kamera nicht schnell genug zu Hand:(. Einen Gepäckkorb hatten aber die meisten. Fünf Personen und drei große Koffer obenauf waren keine Seltenheit!

    Da die Kupplung dran haste auch die Schlussleuchte verdeckt.

    Glaube Cross und Vitara haben 18 cm Bodenfreiheit

    so hab ich es bei dem gelöst Ja ist auch verboten ein Nummerschlid gedruckt ,nie einer was gesagt TÜV etc

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    ;) Bin ja mal gespannt, wann es eine Belehrung aus dem Forum gibt, dass das obere Kennzeichen so nicht gesetzeskonform ist ...8o

    (Ja, ich weiß, das ist in § 10 FZV geregelt und das ist kein Gesetz sondern "nur" eine Verordnung) 8)

    Diese dauerhaften Erklärungen von einigen, was rechtlich falsch und richtig ist, nerven mich ebenfalls X(! Bei den hier gestellten Fragen geht es doch darum, was technisch machbar ist.

    Und jetzt biete ich mich mal an: :evil:

    Ich fahre mit dem Rad auch auf dem Fußweg, wenn ich dabei in der Stadt mein Überleben sichere, obwohl ich weiß, dass ich die Straße zu benutzen habe! Dabei ordne ich mich dann halt denen unter, für die der Fußweg gemacht ist, und gut ist! Ich habe damit keine schlechten Erfahrungen und musste - trotz Begegnungen mit den Ordnungshütern - noch nie die eigentlich fälligen 5€ (oder sind es vielleicht inzwischen mehr - die Rechtskundigen können mich gern belehren!) zahlen.

    Ich kannte diese Seite auch schon. Inzwischen gibt es hier sogar einen Link zur Registrierung, den es vor einiger Zeit noch nicht gab.

    Nun habe ich es mal mutig mit einer Registrierung versucht. Leider kommt das SUZUKI-MARUTI-Systm wohl mit unserer (ungarischen) FIN (VIN) nicht klar: "Problem Occurred while checking the VIN details" :(

    Ich habe die ORIGINAL-SUZUKI-Anhängekupplung an meinem VITARA (BJ 17´) bei der Auslieferung anbauen lassen. Im Nachgang bin ich nicht ganz zufrieden;(: sie ist im angebauten Zustand nicht abschließbar und im abgebauten Zustand ist tatsächlich sehr viel zu sehen.

    Ich habe den Hinweis zur Dachlast hier gefunden: https://autofuerst-shop.de/SUZUKI-Origina…tml?language=de

    Man schreibt hier beim Verkauf der Original-SUZUKI-Träger "Grundträger_IGNIS-78901-62R20-000" (angeboten auf Seite 29 des Zubehörkataloges, also die umgelabelten von MontBlanc): 30kg bei Fahrzeug ohne Dachreling und 50 kg Fahrzeug mit Dachreling.

    Das sehe ich persönlich nicht als Empfehlung sondern als Fakt.

    ... und im östereichischen Zubehörkatalog (https://webkiosk.suzuki.at/suzuki-ignis-z…ospekt/57998841) findet sich gleicher Hinweis! Da ist auch noch mal genau erklärt, dass man zum Lastentransport auf dem Dach wie SUZUKI es meint, Grundträger verwendet und nicht nur einen Strick!:P

    die Autohäuser nehmen aus dem Zubehörsortiment was gerade günstig greifbar ist, es sei denn, man will eine speziell nach Wunsch verbaut haben.

    Das ist so nicht richtig!

    Es gibt eine im ORIGINAL-SUZUKI-IGNIS-Zubehör-Katalog angebotene unter Artikel-Nr. 72901-62R00-000 für 2-Rad-Antrieb und 72901-62R50-000 für 4-Rad-Antrieb als ORIGINAL-SUZUKI-Zubehör. Wenn ein Händler auf Kundenwunsch auf andere Produkte zurückgreift, dann mag das sein, ändert aber nichts daran, dass es ORIGINAL-SUZUKI-Zubehör gibt!

    Dass SUZUKI die Teile nicht selbst herstellt, ist fast logisch, dafür gibt es Zulieferer! (Bei meinem VITARA ist der Hersteller AlKo. Mit den Herrschaften habe ich selbst gesprochen. Mir wurde bestätigt, dass sie die Kupplung für den VITARA herstellen und SUZUKI-labeln!)

    Ich verweise weiter gern auf en Hersteller der Dachgepäckträger: Das ist MontBlanc, auch wenn „SUZUKI“ drauf steht! Und trotzdem spricht man dann von einem ORIGINAL-SUZUKI-Zubehör!

    Würde das Auto die Kräfte nicht aushalten, würden sie wie andere Hersteller den Hängerbetrieb völlig verbieten und keine AHK Freigabe erteilen,

    Genau so sehe ich das auch.

    Das Schreiben bringt aber tatsächlich wenig Licht ins dunkel und ist im Falle eines Rechtsstreits recht schwammig formuliert!

    Überhaupt werde ich speziell in diesem Fal aus SUZUKI nicht schlau:

    Lese ich den deutschen und den österreichischen Zubehörkatalogen, finde ich da schon unterschiedliche Aussagen zur Anhängerkupplung des IGNIS (zu Art.-Nr. 72901-62R00-000:( in Deutschland wird auf Seite 28 geschrieben „Die Verwendung der Anhängerkupplung in Kombination mit einem Fahrradheckträger, der auf der Anhängerkupplung montiert wird, wird nicht empfohlen." und in Österreich schreibt man auf Seite 30 „Nicht in Verbindung mit einem Heckfahrradträger zu verwenden“.

    Für den Allrad-IGNIS scheint es in D und AT unterschiedliche Anhägkupplungen zu geben.

    Merkwürdig finde ich zudem die Auskunft des "Suzuki-Team", dass sie nicht wissen, warum der Hersteller die "SUZUKI Motor Corporation" etwas nicht freigegeben hat. ("Die genauen Gründe hierfür sind uns nicht bekannt, da solche Entscheidungen eigens und allein vom Hersteller getroffen werden.") Kommunizieren denn die Jungs nicht untereinander? ||

    Mir ging das damals bei meiner Anfrage zur Anhängerkupplung des VITARA ähnlich. Recherchen im Netz haben mich dann anhand von Bildern auf AlKo gebracht und dort konnte mir eine Antwort gegeben werden (leider nicht zufriedenstellend - ich war auf der Suche nach einer Möglichkeit die abnehmbare Kupplung abzuschließen. Sinngemäße Antwort: "Suzuki hat die Kupplung explizit bei uns so geordert und wir stellen diese wie gewünscht so her");(

    Ich halte es für ausgeschlossen, dass das BAG überhaupt für den IGNIS zuständig ist!!!

    "Die Kontrolltätigkeit des BAG umfasst die Bereiche der sogenannten Straßenkontrollen (nach dem Güterkraftverkehrsgesetz) sowie der Mautkontrollen." siehe: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/…ollen_node.html und "§1 (1) GüKG: Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben."

    siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__1.html

    Zulässiges Gesamtgewicht beim IGNIS liegt bei 1330 kg (siehe Bedienungsanleitung "Technische Daten - Punkt 11-1") und mehr als 3,5 Tonnen bringt mein Kleiner selbst bei Überladung nicht auf die Waage;)

    Meiner Meinung nach liegt bei Autos mit Reling die Läßt auf 4 Punkten auf, bei den Autos ohne nur auf 2 Punkte

    Möglicherweise (ich vermute dies nur!) verteilt sich bei Relingträgern durch die Anordnung der Befestigungspunkte die Last aber auch direkt über A-Holm und C-Holm. Im Gegensatz dazu liegt die Last beim Träger ohne Reling irgendwo im Bereich oberhalb der Türen:/.

    ... wie will man die denn ohne Dachreling anbauen?

    ...am besten mal beim Freundlichen vorbei schauen und nach dem enstpechenden Dachgrundträger für IGNIS ohne Dachreling "Grundträger_IGNIS-78901-62R20-000" fragen. Die können das bestimmt erklären, denn die kennen sich mit SUZUKI ganz gut aus!;)

    Es gab schon früher (und gibt noch heute) Fahrzeuge ohne Dachreling (so auch den IGNIS in der einfachsten Ausstattung), und für diese gab und gibt es Dachträger. Und da dürfen dann eben nur 30 kg drauf, (vielleicht - ich mutmaße hier nur!) weil die Befestigungspunkte "ungünstiger" liegen und funktionieren. Das erschließt sich mir durchaus.

    Die 30 kg direkt aufs Dachblech mit einem Strick oder Gurt stelle ich mir tatsächlich wenig praktikabel vor.:/

    Dass der IGNIS für drei Personen eng wird, wenn die Camping- und dann auch noch Wander/Kletter-Ausrüstung verstaut werden muss, kann ich mir vorstellen. Deshalb ist je für mich der VITARA auch erste Wahl für der Dachzelt-Ausflug. Ich wollte mir eben die Option IGNIS nicht verbauen. Aber meine Frau argumentiert: Machen wir sowieso nie, dafür ist der VITARA da! Aber ich (typisch Mann) will ihr nicht glauben - mal sehen wohin die Reise geht ;)

    Die SUZUKI-(MontBlanc)Träger sind zwischen VITARA und IGNIS nicht kompatibel. Die Füße sind angepasst: VITARA hat eine integrierte Reling und ist nach hinten abfallend. Das solltest du beachten, wenn du passende Träger kauftst!!! Die "originalen" SUZUKI-Träger haben hinten einen erhöhten Fuß und kompensieren dies. Sonst liegt ihr schief im Zelt!! Darüber hinaus ist die Breite auch angepasst.

    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass der IGNIS mit Reling mehr erlaubte Dachlast hat, als der IGNIS ohne Reling, doch das finde ich gerade nicht wieder.

    Hoffentlich erlebst du keine"fahrdynamische Katastrophe"!!;)

    Die obigen Berechnungen will ich keinesfalls in Frage stellen. Mit dem IGNIS werde ich wohl auch nicht in die Verlegenheit kommen. Nur noch soviel:

    Ich fahre seit längerem und sehr oft (vormals SX4 und nun VITARA) mit dem AHK-Träger und habe dergleichen noch nicht erlebt. Da wackelt nichts und ich teile die Erfahrung von floeppy1.

    Anders wurden mir Erfahrungen von Bekannten mitgeteilt, die ihre Fahrräder und dem Dach transportieren.

    Von daher: Gute Fahrt (unter Beachtung der Empfehlungen, der gesetzlichen Vorschriften, des gesunden Menschenverstandes ...8)).

    Mein Kommentar vom 30.03. bezog sich lediglich auf die weiter oben aufgestellte Behauptung, dass es laut SUZUKI beim IGNIS "nicht möglich" ("nicht geeignet", "nicht freigegeben" oder gar "verboten") ist, Fahrrad-Transport auf der AHK vorzunehmen. Zwischen einer Empfehlung und einem "nicht geeignet" oder gar kategorischen Ausschluss besteht m. E. ein Unterschied: über 50kg Stützlast ist im übertragenen Sinne "verboten" und/oder "nicht freigegeben" und somit einfach gesagt "nicht geeignet", Fahrradträger wird "nicht empfohlen".

    Edit: Auf dem SX4 hatte ich eine AHK vom "freien Markt", beim VITARA ist die explizit von AlKo für SUZUKI produzierte montiert.