Naja, wenn die Grünen/Blauen dich bis jetzt nicht rausgeholt haben, dann haste Glück gehabt bzw. haste auch mal das "Pech" in eine Allgemeine zu geraten. Wobei dann immernoch dahingestellt sei, wie die Kollegen sich in der Materie auskennen
Musste schon nen Mängelschein abstempeln, wobei der Grüne/Blaue einfach nicht wusste was zugelassen ist und was nicht *g*
In Deutschland/Europa gibt es halt die Bestimmungen das solche Sicherheitsrelevanten Bauteile bauartgenehmigt sein sollen, selbst wenn man was selbst baut, was "viel besser ist als das andere Zeugs"
Btw. wenn du das Tagfahrlicht als Begrenzungsleuchte benutzt, musst du das Standlicht im Scheinwerfer deaktivieren, denn es darf nur 1Paar Begrenzungsleuchten an der Front leuchten! Und auch nur dann, wenn du die als Begrenzungsleuchte verwendest gibts die Vorgabe mit der max. Abstand von der Fahrzeugkante.
Naja, soll ja auch alles nur ein Hinweis sein, letztendlich ist der Halter, also Du, für den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Ach und bitte nicht auf die Grünen/Blauen oder den Prüfer schimpfen, wenn du doch mal "erwischt" wirst 