Beiträge von temardo

    Also der SX4 hat verschiedene Nebelscheinwerfer. Weiß jetzt aber nicht, ob die "falschen" Nebler auch von Valeo sind. Deswegen kann ich jetzt leider nicht sagen, ob die definitiv passen. Müsste man jetzt nen Foto von deinen mal haben, dann kann man das sagen.

    Hab mal nen Bild angefügt (Quelle: amazon)

    Edit: ich glaub der Unterschied bei den Neblern ist einfach zu ermitteln. Offensichtlich scheinen die Nebler in der von Dir erhofften Bauform nur im SX4 Stufenheck verwendet werden. Im "normalen" sinds welche mit anderer Befestigung. Bin mir aber nicht zu 100% sicher.

    Die beiden Nebler gibts:
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    Wie Du siehst, würde von der Bauform nur der erste passen (und ich denke das der nur im Stufenheck verbaut wurde).


    Also bei mir steht explizit nur Stahlfelge in den Papieren. Wenn ich auf Alu wechseln will muss ich se definitv eintragen lassen. ...

    In der Regel müssen Alufelgen mit serienmäßig zugelassener Bereifung nicht abgenommen(TÜV)/eingetragen(Zulassungsstelle) werden. Hier reicht das ständige Mitführen der ABE. Dies steht aber dann auch explizit so in der ABE.

    Und bitte registriert mal den Unterschied zwischen Abnehmen lassen und Eintragen ! ! ! Beides beschreibt unterschiedliche Sachen !
    In der ABE/Gutachten zu den Felgen steht drin, ob die abgenommen werden müssen und obs sie eingetragen werden müssen.

    Abnehmen (Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO) bedeutet: jemand von einer Prüforganisation (TÜV etc.) muss sich das ganze anschauen und wenn Verwendungsbereich und Auflagen etc. i.O. ist, bekommt man einen Nachweis über die durchgeführte Änderungsabnahme. Dort steht auch drin, ob die Änderung eingetragen, d.h. die Änderung in die Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muss, was natürlich nur die Zulassungsstelle machen darf. Da gibts 3 Varianten:
    "unverzüglich": es ist sofort die Zulassungsstelle aufzusuchen und die Änderung einzutragen
    "bei nächster Befassung": erst wenn sowieso was an den Papieren geändert wird (Ummeldung, Neuanmeldung...), muss die Änderung eingetragen werden. Bis dahin muss der Nachweis vom TÜV immer mitgeführt werden! (90% aller Fälle)
    "nicht erforderlich, aber möglich": man muss den Nachweis immer mitführen, aber es muss nix eingetragen werden. Letzteres ist natürlich trotzdem möglich, so dass man danach nicht mehr den Nachweis mitführen muss.

    Sonderfall sind Einzelabnahmen, wo keine Gutachten für die Kombination des Bauteils mit dem Fahrzeug existiert. Dies dürfen nur Technische Prüfstellen (alte Bundesländer TÜV, neue Bundesländer DEKRA) machen. Eine Eintragung in die Papiere ist danach immer zwingend erforderlich.

    Stimmt so nicht.
    In der Regel müssen Alufelgen mit serienmäßig zugelassener Bereifung nicht abgenommen(TÜV)/eingetragen(Zulassungsstelle) werden. Hier reicht das ständige Mitführen der ABE. Dies steht aber dann auch explizit so in der ABE.
    Ansonsten muss die Rad-Reifen-Kombination abgenommen werden und in 99% der Fälle erst bei nächster Befassung mit den Papieren (Ummeldung/Neuanmeldung etc) eingetragen werden.
    Bei Einzelabnahmen muss natürlich sofort eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen.

    Es dürfen nur die ab Werk zugelassenen und zusätzlich eingetragenen Reifengrößen gefahren werden. Die ersteren (ab Werk zugelassenen Reifengrößen) findet man in der CoC, denn in der Regel ist in den Zulassungsbescheinigungen nur eine eingetragen. Wenn Du die HSN / TSN (zu 2.1/2.2) aus der Zulassungbescheinigung bekannt gibst, dann kann ich Dir die zugelassenen sagen.

    Über Nacht wird es sicher keine Möglichkeit geben, ne "Zulassung" zu bekommen.
    Wenns Zubehörfelgen sind, dann gibt es dafür Gutachten, wo die erlaubten Reifengrößen aufgelistet sind und gesagt wird, ob die Räder abgenommen werden müssen (TÜV).
    Wenn Du kein Gutachten dazu hast, dann hilft nur noch Einzelabnahme der Rad-Reifenkombination. Jedoch könntest Du Probleme mit dem zu großen Abrollumfang bekommen, denn dann geht der Tacho falsch (außerhalb der zulässigen Toleranz).
    Denke wird schwierig das zulassungsfähig zu bekommen.

    Wenn Du nun so draussen rumfährst, bewegst du dein Auto mit erloschener Betriebserlaubnis im Straßenverkehr. Das ist natürlich verboten, Versicherungsschutz ist hin und wenn die Polizei Dich erwischt, gibts Punkte/Geldstrafe.

    In Indien wurden dieses Jahr bereits 2 neue Modelle vorgestellt. Der Suzuki Swift DZire und der Suzuki Ertiga.
    Auf der AutoExpo wurde der Suzuki Ertiga vorgestellt. Dies ist ein so genanntes MPV und ist ein kleiner 7Sitzer. Wobei bei 7 aufgestellten Sitzen, sicher keine einzige Tasche mehr im Gepäckraum mitgenommen werden kann. Er basiert wohl auf der SX4 Plattform und kommt als 1.4l Benziner und 1.3l Diesel auf den Indischen Markt. In Indonesien solls ihn dann wohl auch noch mit einem M16A Benziner mit Automatik geben.
    Das interessanteste ist wohl, das auf suzukifan.com behauptet wird, das Sie eine Suzuki-Europe-Quelle haben, die sagt, das der Ertiga 2013 auch nach Europa kommen soll. Ob das der rumorte Kombi auf SX4-Basis sein soll, der 2013 erwartet wird, bleibt abzuwarten.

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    Weitere Infos und Bilder gibts bei suzukifan.com.

    Des weiteren gibt es traditionell nun auch vom aktuellen Swiftmodell eine Stufenheckvariante in Indien, den so genannten Swift DZire. Über Geschmack läßt sich sicher streiten, sieht etwas angeklatscht aus das Heck, aber in Indien ist er sehr erfolgreich. Wie auch die ältere Variante vom MZ/EZ, wird dieses Modell sicher keinen Weg nach Europa finden.

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    Weitere Infos hier: http://www.marutidzire.com/

    Ich hab mich mal rangesetzt, um die Startseite des Marktplatzes zu optimieren.
    Die wenige eindeutige unterschiedliche Darstellung der Suche- und Biete-Anzeigen wurde des öfteren bemängelt.
    Habe es nun so programmiert, das es quasi zwei extra Spalten für Biete und Suche gibt. Des weiteren wurden die dargestellten Infos zu den Anzeigen etwas gekürzt, so dass es etwas übersichtlicher aussieht.

    Findet Ihr das so ok, oder habt ihr noch Verbesserungsvorschläge?

    Auf- und Abblendlicht sind nicht wirklich getrennt. Der Brenner ist immer an, nur die Blende, die für die asymmetriche Lichtverteilung zuständig ist, wird beim Fernlicht weggeklappt. Trotz alledem wäre ist hilfreich zu wissen, ob der Brenner bei Fernlicht angeht.