• Was das denn für ASSI-Scheisse???

    Wie die Hondafritzen die auch immer 2 schürzen anbauen...

    Angenommen die obere ist org. dann ist es erlaubt... Die Vorschriften für Mindestbodenfreit ist für den Strassenbau und nicht anzuwenden beim Auto. Im übrigen ist nur die Scheinwerfermindesthöhe von 500mm Reflektorunterkante zu beachten.

    Ich hab im übrigen auch 6 oder 7cm Platz unter dem Fächer, das ist voll alltagsfähig. Ich hab aber auch keine Schwellschwäche irgendwo angebaut... :p

  • So ich will auch mal meinen Senf dazu geben...

    In einem Buch hab ich Folgendes stehen:

    Der VdTÜV hat in einem seiner Merkblätter festgelegt, dass bei einer Tieferlegung die Bodenfreiheit eines Kfz nicht unter 11 cm liegen darf. Die meisten Prüflabors akzeptieren jedoch noch einen Wert von 8cm (bei mechanischen teilen) bzw. 7 cm (bei nachgiebiegen Teilen wie Gummibauteilen).

    [f2]Quelle:Kein Stress beim TÜV von Matthias Gerst[/f2]

  • Ich hab einen Baleno (Limo)
    1. Was ist gut und was ehr nicht beim tieferlegen? Was ist dabei zu beachten...
    2. Wie groß können die Alu`s sein damit man am Radkasten nichts machen muss? bzw. nur wenig
    Hab jetzt 185/60/14\"
    205/40/17\" würden reinpassen, man muss aber am radkasten einiges machen